Datenschutzerklärung des SC Klinge Seckach 1981 e.V.
(in Anlehnung an „Datenschutz im Verein“, Innenministerium Baden-Württemberg, 08/2006)
§ ... Datenschutz
1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seine Adresse, sein Alter und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden auf vereinseigenen Datenträgersystemen gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
Ein Mitglied kann zu jeder Zeit und unentgeltlich Auskunft über die im Verein bestehenden persönlichen Daten erhalten.
2. Als Mitglied des Badischen Sportbundes und Badischen Fußballverbandes ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Bild, Adresse und Kontaktdaten bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder Telefon, Fax, Mail ); zusätzlich die Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.
3. Pressearbeit
Der Verein informiert die Rhein-Neckar-Zeitung, Fränkischen Nachrichten, NOKZeit und ggf sonstige Gemeindeblätter über Sportergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf folgenden Internetauftritten des Vereins, Internetadresse der Vereinshomepage, Facebook Account usw. veröffentlicht.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein benachrichtigt den BadFV und den BSB von dem Widerspruch des Mitglieds.
4. Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten auf der Homepage des Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung auf der Homepage.
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere zu Meisterschaften, Ehrungen sowie Feierlichkeiten in der Vereinshomepage oder den unter Punkt 3 aufgeführten Medien bekannt. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung, mit Ausnahme von Ergebnissen aus Wertungsspielen.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
5. Der Verein hat jährlich die Mitglieder an den BSB zu melden, damit der mitglieder-abhängige Beitrag erhoben werden kann. Er übermittelt einmal im Jahr eine vollständige Liste der Mitglieder an den Badischen Sportbund. Ebenso existieren Listen der Vereinsaktiven beim Badischen Fußballverband, die zu Zwecken der Mannschaftsplanungen bearbeitet und ausgewertet werden. Diese enthalten den Namen, die Adresse, Pass-Nummer des Verbands und das Geburtsdatum. Ein Mitglied kann diesen Übermittlungen widersprechen; im Falle eines Widerspruches werden seine personenbezogenen Daten auf der zu übermittelnden Liste geschwärzt.
6. Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds archiviert. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß steuergesetzlicher Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt. Pässe von Spielerinnen die den Verein verlassen, werden beim Verein gemäß den Bestimmungen des BadFV für mind. 2 Jahre zu Prüfungszwecken aufbewahrt.
Stand 25.06.2021